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An dieser Stelle wollen wir Sie über aktuelle Entwicklungen in unserer Praxis informieren. Neue Therapien, von uns absolvierte Fortbildungen und Zertifizierungen und vieles andere können Sie auf dieser Seite lesen.


Katrin Faust erweitert unsere Urogynäkologie-Expertise

Das Gynallianz-Team freut sich, einen weiteren Zugang vermelden zu können: Katrin Faust verstärkt ab sofort unserem Standort Butzbach. Katrin Faust war nach ihrem Studium an der Justus-Liebig-Universität in Gießen und beruflichen Stationen in Wetzlar, der Schweiz und Lippstadt seit 2018 als Oberärztin im Hochwaldkrankenhaus Bad Nauheim tätig.

Neben der allgemeinen Gynäkologie und Geburtshilfe ist ihr Spezialgebiet die Urogynäkologie. Die Urogynäkologie stellt einen wichtigen Teilbereich der Gynäkologie dar, denn sie beschäftigt sich mit einer Vielzahl von Beschwerden. Dazu gehören unterschiedliche Formen der Harninkontinenz genauso wie Senkungsbeschwerden von Blase, Gebärmutter oder Scheide.

Katrin Faust praktiziert am Standort Butzbach gemeinsam mit Katrin Schultheis und Dr. Ulrich Weßling, der sich im Laufe des Jahres 2024 aus dem aktiven Berufsleben zurückziehen wird.


Wir haben unser Kompetenzspektrum in Sachen Senologie erweitert

Wir freuen uns, dass wir Dr. Mira Imhof für unser Gynallianz-Team gewinnen konnten. Dr. Imhof war nach ihrem Studium an der Charité in Berlin und in Marburg als Oberärztin im Hochwaldkrankenhaus Bad Nauheim tätig.

Neben der allgemeinen Gynäkologie und Geburtshilfe ist ihr Spezialgebiet die Senologie – also die „Lehre von der weiblichen Brust“, ihrer Erkrankungen, deren Diagnostik und Therapie, insbesondere von Brustkrebserkrankungen.

Dr. Mira Imhof praktiziert am Standort Bad Nauheim, gemeinsam mit Dr. med. Kerstin Stoy, Robert Mikolas, Bettina Bößenecker und Jürgen Brand, der sich im Laufe des Jahres 2024 aus dem aktiven Berufsleben zurückziehen wird.


Neues Online-Terminvergabesystem

Unser neues Online-Terminvergabesystem ist am Start: intuitiver, moderner, zuverlässiger. Bitte beachten Sie: Neupatientinnen melden sich bitte weiterhin telefonisch oder per E-Mail bei uns an – die Online-Terminvereinbarung gilt nur für Patientinnen, die bereits regelmäßig in unsere Praxis kommen.

Sie haben zwei Möglichkeiten einen Termin online zu vereinbaren:

1) Sie klicken auf der Startseite unserer Website auf Termin online und wählen die Praxis, bei der Sie einen Termin wünschen.

2) Sie gehen auf der Website direkt zu einem unserer Standorte – Friedberg, Butzbach oder Bad Nauheim – und buchen dort ganz gezielt Ihren Termin.

Wir freuen uns, wenn unser neues Online-Terminvergabesystem Anklang findet! Denn es hat für Sie nur Vorteile: Sie können für Routinetermine einen Termin vereinbaren, wann immer Sie wollen und von wo immer Sie wollen. Es ist auch möglich, den Termin fristgemäß – also spätestens 24 Stunden vor dem von Ihnen gebuchten Termin – abzusagen oder zu verschieben.

Für Notfälle gilt aber nach wie vor: Rufen Sie uns für eine Terminvereinbarung an! Hier ist der direkte Austausch das Beste.


Dysplasie-Sprechstunde in unserer Praxis

Seit 2020 bietet unsere Praxis eine Dysplasie-Sprechstunde an. Dies ist eine Spezialsprechstunde für Frauen mit Haut- und/oder Schleimhautveränderungen des inneren und des äußeren Genitales (Gebärmutterhals, Muttermund, Scheide und Schamlippen). Eine Dysplasie ist kein Krebs, kann sich aber unter ungünstigen Bedingungen zu einer Krebserkrankung entwickeln und sollte daher beobachtet und therapiert werden.

Übrigens: Nicht jede gynäkologische Praxis kann eine Dysplasie-Sprechstunde anbieten, da es hierzu besonderer Anforderungen bedarf (Ausbildung, Genehmigung, technische Voraussetzungen). Daher bieten wir auch Patientinnen, die nicht zu unseren Stammpatientinnen gehören, an, sich von ihrer Frauenärztin oder ihrem Frauenarzt zu uns überweisen zu lassen.

Weitere Details zum Thema Dysplasie finden Sie unter Leistungen // Dysplasie-Sprechstunde


Anpassung der Vorsorgeuntersuchungen für gesetzlich Versicherte seit 1. Januar 2020

Seit Anfang 2020 gibt es ein neues Programm zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs. In den letzten Jahren hat die Forschung hier umfangreiche Erkenntnisse gewonnen, sodass der Gemeinsame Bundesausschuss die Frequenz der jährlichen Untersuchungen modifiziert hat: Frauen zwischen 20 und 35 Jahren haben unverändert Anspruch auf einen jährlichen Abstrich, ab dem 36. Jahr wird die Untersuchung alle drei Jahre von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Weitere Details finden Sie unter Leistungen // Klassische Krebsvorsorge.