Geänderte Öffnungszeiten in den Osterferien am Standort Bad Nauheim: Am Freitag den 04.04. und am 11.04.25 wird die Praxis ab 16 Uhr geschlossen, am Mittwoch den 09. und am 16.04.25 um 13 Uhr, am Dienstag den 08.04., am 15.04. und am 22.04.25 jeweils um 17 Uhr. Standort Friedberg: Unsere Praxis ist vom 07.04. bis 11.04., am 15.04. ab 14 Uhr, am 17.04. ab 17 Uhr geschlossen

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Krebsabstrich

Die wichtigste Maßnahme zur Verringerung des Gebärmutterhalskrebs ist die regelmäßige Teilnahme an der Krebsvorsorgeuntersuchung. Dabei wird neben dem äußeren Genitale die Oberfläche des Gebärmutterhalses mit einer Art Lupe angeschaut (einem sogenannten Kolposkop) und mit einem Wattebausch oder einer kleinen Bürste Zellen von der Gebärmutteroberfläche entnommen (Abstrich). Anschließend werden die Zellen eingefärbt (Papanicolaou-Färbung, daher: Pap-Abstrich) und unter dem Mikroskop nachuntersucht.

Wenn das Ergebnis von diesen Normalbefunden (Pap I oder II) abweicht, ist der Krebsvorsorgeabstrich „auffällig“. Es können entzündliche Veränderungen vorliegen, die dann nach entsprechender Lokalbehandlung 3–4 Monate später nochmals kontrolliert werden sollten. Liegen oberflächliche Gewebeveränderungen vor, spricht man von dem Vorliegen einer Dysplasie (Pap III D). Bei noch stärkeren Veränderungen besteht eine schwere Dysplasie (Pap IVa) oder sogar Krebsverdacht (Pap V).

Seit einigen Jahren kann man aus dem Zellabstrich auch Viren (HPV) nachweisen, die diese Veränderungen möglicherweise verursachen.