Bitte beachten Sie:

Termine für unsere Praxen in Bad Nauheim, Butzbach und Friedberg können weiterhin über den Button „TERMIN ONLINE“ vereinbart werden.

Eine zusätzliche Online-Rezeption bieten wir aktuell nur in Friedberg an.

Sprechstunde am Samstag

Frau Dr. Imhof bietet zusätzlich Termine für Privat-Patientinnen in Bad Nauheim an:

Termine können wie gewohnt online, telefonisch oder persönlich vereinbart werden

21. Februar 2026 und 23. Mai 2026.   

Geänderte Öffnungszeiten in Butzbach

Montag, den 26.01.26 nur bis 14 Uhr geöffnet

vom 12.2. bis zum 17.2.26 nur bis 12:30 Uhr geöffnet

Neuregelung der gynäkologischen Krebsvorsorge

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat eine Neuregelung der Krebsvorsorge ab dem Jahr 2020 beschlossen. Die Neuregelung betrifft Frauen, die gesetzlich versichert sind.

Hintergrund

Die Neuregelung berücksichtigt nun das Wissen über den Zusammenhang von Humanen Papillomviren (HPV) und der Entstehung von Gebärmutterhalskrebs sowie die Erkenntnisse, die durch die seit einiger Zeit durchgeführten Impfungen gewonnen werden konnten.

Bisher wurden mit Hilfe des sogenannten Pap-Abstrichs die Zellen der Gebärmutter jährlich auf Veränderungen untersucht, um frühzeitig eine Entwicklung von Krebs festzustellen und zu behandeln. Dies ist nun geändert worden.

Was ändert sich für welche Altersgruppe?

Der Anspruch auf eine jährliche Vorsorgeuntersuchung von Brust, Eierstöcken und Gebärmutter bleibt von dieser Regelung unberührt.

Unser Angebot

Bei Fragen zu den veränderten Vorsorgerichtlinien beraten wir Sie auch gerne persönlich in unserer Praxis.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er bestimmt in Form von Richtlinien, welche medizinischen Leistungen die ca. 73 Millionen Versicherten beanspruchen können. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für Praxen und Krankenhäuser.