Neupatientinnen in Bad Nauheim und Butzbach: Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass Neupatientinnen den Termin nicht über das online Buchungssystem vereinbaren können und das Sie spätestens 3 Tage vor Ihrem persönlich, per Telefon oder per Email vereinbarten Termin Ihre Versichertenkarte bei uns einlesen lassen oder eine Ersatzbescheinigung der Krankenkasse übermitteln müssen, sonst wird der Termin storniert.

Buchen Sie als bereits bei uns bekannte Patientin bequem Ihren Jahresvorsorge-Check unter TERMINE ONLINE von zuhause!

Für kurzfristige Termine bei Beschwerden oder Schmerzen rufen Sie uns bitte an!!!

Neuregelung der gynäkologischen Krebsvorsorge

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat eine Neuregelung der Krebsvorsorge ab dem Jahr 2020 beschlossen. Die Neuregelung betrifft Frauen, die gesetzlich versichert sind.

Hintergrund

Die Neuregelung berücksichtigt nun das Wissen über den Zusammenhang von Humanen Papillomviren (HPV) und der Entstehung von Gebärmutterhalskrebs sowie die Erkenntnisse, die durch die seit einiger Zeit durchgeführten Impfungen gewonnen werden konnten.

Bisher wurden mit Hilfe des sogenannten Pap-Abstrichs die Zellen der Gebärmutter jährlich auf Veränderungen untersucht, um frühzeitig eine Entwicklung von Krebs festzustellen und zu behandeln. Dies ist nun geändert worden.

Was ändert sich für welche Altersgruppe?

Der Anspruch auf eine jährliche Vorsorgeuntersuchung von Brust, Eierstöcken und Gebärmutter bleibt von dieser Regelung unberührt.

Unser Angebot

Bei Fragen zu den veränderten Vorsorgerichtlinien beraten wir Sie auch gerne persönlich in unserer Praxis.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er bestimmt in Form von Richtlinien, welche medizinischen Leistungen die ca. 73 Millionen Versicherten beanspruchen können. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für Praxen und Krankenhäuser.