Geänderte Öffnungszeiten in den Osterferien am Standort Bad Nauheim: Am Freitag den 04.04. und am 11.04.25 wird die Praxis ab 16 Uhr geschlossen, am Mittwoch den 09. und am 16.04.25 um 13 Uhr, am Dienstag den 08.04., am 15.04. und am 22.04.25 jeweils um 17 Uhr. Standort Friedberg: Unsere Praxis ist vom 07.04. bis 11.04., am 15.04. ab 14 Uhr, am 17.04. ab 17 Uhr geschlossen

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Neuregelung der gynäkologischen Krebsvorsorge

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat eine Neuregelung der Krebsvorsorge ab dem Jahr 2020 beschlossen. Die Neuregelung betrifft Frauen, die gesetzlich versichert sind.

Hintergrund

Die Neuregelung berücksichtigt nun das Wissen über den Zusammenhang von Humanen Papillomviren (HPV) und der Entstehung von Gebärmutterhalskrebs sowie die Erkenntnisse, die durch die seit einiger Zeit durchgeführten Impfungen gewonnen werden konnten.

Bisher wurden mit Hilfe des sogenannten Pap-Abstrichs die Zellen der Gebärmutter jährlich auf Veränderungen untersucht, um frühzeitig eine Entwicklung von Krebs festzustellen und zu behandeln. Dies ist nun geändert worden.

Was ändert sich für welche Altersgruppe?

Der Anspruch auf eine jährliche Vorsorgeuntersuchung von Brust, Eierstöcken und Gebärmutter bleibt von dieser Regelung unberührt.

Unser Angebot

Bei Fragen zu den veränderten Vorsorgerichtlinien beraten wir Sie auch gerne persönlich in unserer Praxis.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er bestimmt in Form von Richtlinien, welche medizinischen Leistungen die ca. 73 Millionen Versicherten beanspruchen können. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für Praxen und Krankenhäuser.